Allgemeine Geschäftsbedingungen

ARTIKEL 1 – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN


Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Unternehmen TUBESCACOMABI und seinen gewerblichen Kunden, die Wiederverkäufer sind (im Folgenden “Käufer” genannt), für Lieferungen in Frankreich.
1.1 Die für jede Bestellung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diejenigen, die entweder im Katalog, im Anhang der aktuellen Preisliste oder auf der Rechnung aufgeführt sind.
1.2 Die Aufgabe einer Bestellung bedeutet, dass der Käufer die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Unternehmens (im Folgenden “der Verkäufer” genannt) vollständig und vorbehaltlos akzeptiert.
1.3 Alle anderen Dokumente wie Prospekte, Kataloge, Mitteilungen, Anzeigen, Informationen und Drucke, die vom Verkäufer herausgegeben werden, sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Der Käufer ist verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers einzuhalten, sofern er nicht ausdrücklich etwas anderes in den Angeboten oder der Annahmeerklärung des Verkäufers festgelegt hat. Insbesondere haben die Allgemeinen Verkaufsbedingungen Vorrang vor den Allgemeinen Einkaufsbedingungen, sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart hat.
1.4 Die vom Verkäufer erstellten Angebote sind 1=Monat ab dem Zeitpunkt ihrer Erstellung gültig. Der Nutzen des Kostenvoranschlags ist streng persönlich für den Käufer und kann nicht ohne die Zustimmung des Verkäufers abgetreten werden. Jede Bestellung kann erst nach der Bestätigung durch den Verkäufer als endgültig angesehen werden. Nur die in dieser Bestätigung enthaltenen Informationen werden als gültig angesehen. Jede Anfechtung der in der Auftragsbestätigung genannten Elemente muss schriftlich (per E-Mail oder Fax), durch den Käufer innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt erfolgen, andernfalls ist sie ausgeschlossen.
1.5 Nach 24 Stunden wird keine Änderung der Bestellung von Standard- oder Spezialprodukten mehr akzeptiert, es sei denn, der Verkäufer stimmt dem ausdrücklich zu. Jedes Hinzufügen einer Bestellung wird als neue Bestellung betrachtet.
1.6 Die Kosten für Werkzeuge, die eventuell für eine Sonderanfertigung anfallen, gehen vollständig zu Lasten des Käufers, ebenso wie die eventuell durchgeführten Lieferungen und Lieferungen außerhalb der Serie.
1.7 Die geleisteten Anzahlungen verbleiben im Falle einer Stornierung der Bestellung als Schadensersatz beim Verkäufer, ungeachtet dessen, dass dieser das Recht hat, die Durchführung des Verkaufs zu verlangen.
1.8 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an seinen Produkten vorzunehmen, die er als nützlich oder zweckmäßig erachtet, ohne die Verpflichtung, diese Änderungen auf bereits gelieferte oder bestellte Materialien anzuwenden.
1.9 Aufgrund der Verwaltungskosten für die Bearbeitung von Bestellungen können wir keine Bestellungen unter 50 € (ohne MwSt.) entgegennehmen. Dieser Betrag ist unser Mindestbetrag für die Rechnungsstellung (ohne Versandkosten).
1.10 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Bestellung auch nach der Bestätigung zu stornieren, wenn die vom Käufer angebotenen Zahlungsgarantien dem Verkäufer unzureichend erscheinen, und zwar ohne dass vom Käufer irgendeine Entschädigung gefordert werden kann.
1.11 Eine pauschale Beteiligung von 100 € an den Studienkosten wird für jedes Angebot für ein Produkt außerhalb des Herstellungsstandards verlangt. Diese Beteiligung kann vom ursprünglichen Kostenvoranschlag abgezogen werden, wenn der Auftrag innerhalb von drei Monaten nach der Erstellung des Kostenvoranschlags bestätigt wird.
1.12 Der Verkäufer behält sich als unabhängiges Unternehmen das Recht vor, die Bestellung des Käufers ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer zu vergeben.

ARTIKEL 2 – LIEFERUNGEN – BEDINGUNGEN UND FRIST

Die Waren gelten als geliefert, sobald sie dem Spediteur übergeben wurden, der sie zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Ort transportieren soll. Die Lieferung der Bestellung versteht sich “nicht entladen”. Der Käufer oder der Kunde des Käufers ist für das sichere Abladen der Lieferungen verantwortlich. Diese wird zu den folgenden finanziellen Bedingungen gewährleistet, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist :
2.1 FRANCO: Die Versandkostenfreiheit wird ab einem Bestellwert von 2.000 € netto zzgl. MwSt. gewährt, die an eine einzige Verkaufsstelle des Käufers in FRANKREICH (Metropolitan) geliefert werden.
2.2 LIEFERKOSTEN Für alle Bestellungen unter 2.000 € netto ohne MwSt. wird eine Beteiligung an den Transportkosten nach folgender Berechnungsgrundlage erhoben: 10 % des Nettobestellwerts ohne MwSt. mit einem Mindestbetrag von 50 € netto ohne MwSt. bei Rechnungsstellung
oder 20 € netto ohne MwSt. pauschal für alle Bestellungen, die per Post versandt werden.
2.3 Im Falle einer direkten Lieferung an die Kunden des Käufers (einschließlich Baustellen) wird unabhängig von den Versandkosten gemäß Klausel 2.2 systematisch eine Pauschale von 10 % des Bestellwerts für maßstabsgetreue Produkte und/oder von 5 % des Bestellwerts für alle anderen Produkte erhoben. Sonderfälle, die zu zusätzlichen Kosten bei der Rechnungsstellung führen: Im Falle fehlender oder falscher Informationen zu einer Lieferung (z. B. falsche Adresse/Kontakt/Tel…) werden die bei der erneuten Lieferung entstehenden Mehrkosten in Rechnung gestellt. Der Kunde des Käufers kann seine Bestellung gemäß den vom Verkäufer festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen in einem unserer Lager abholen. Der Käufer oder gegebenenfalls sein Kunde im Falle einer Direktlieferung muss im Voraus sicherstellen, dass er über geeignete Entlademittel verfügt. Andernfalls werden die dadurch verursachten Mehrkosten in Rechnung gestellt. Die Lieferzeiten sind unverbindlich. Eine verspätete Lieferung kann den Verkäufer daher nicht zu Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüchen verpflichten, es sei denn, solche Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche wurden ausdrücklich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart.

ARTIKEL 3 – PREIS UND RECHNUNGSSTELLUNG

Sofern nicht ausdrücklich bei der Auftragsbestätigung vereinbart, werden die Produkte zu den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisen geliefert und in Rechnung gestellt. Bei Artikeln nach Kostenvoranschlag und Sonderanfertigungen können die Preise, die auf der Grundlage der an dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Datum bekannten Grundlagen festgelegt wurden, geändert werden, um offiziellen Änderungen der Material- und Lohnindizes Rechnung zu tragen. Sofern bei der Bestätigung nicht anders vereinbart
, die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Standardverpackung und Transport nicht inbegriffen. Steuern und Zölle, die auf ausländischem Territorium erhoben werden, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Preis der Produkte immer in Euro angegeben wird.

ARTIKEL 4 – TRANSPORT

Alle Transport-, Versicherungs-, Zoll- und Handhabungsvorgänge gehen auf Risiko des Käufers, selbst wenn die Lieferung franko erfolgt. Der Verkäufer kann folglich aus diesen Gründen nicht haftbar gemacht werden, insbesondere nicht für die Wahl des Transportunternehmens gemäß den mit dem Käufer vereinbarten Incoterms. Daraus folgt, dass die Waren ungeachtet der Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt und die Zahlung des Transportpreises auf Risiko des Käufers reisen. Keine Klausel, die besondere Versandbedingungen festlegt, kann als Abweichung von dieser Regel angesehen werden.

ARTIKEL 5 – VORBEHALTE

Wir möchten Sie daran erinnern, dass jede Lieferung (auch wenn sie direkt bei Ihrem Kunden erfolgt) beim Entladen einer strengen Kontrolle unterzogen werden muss:
– Kontrolle der Anzahl der Pakete,
– Überprüfung der Details Ihrer Ausrüstung im Vergleich zum BL,
– Kontrolle des Zustands der erhaltenen Ware, auch wenn sie gefilmt wurde,
Was tun, wenn es zu einem Streitfall kommt :
– Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport (Beschädigung oder Fehlen) müssen die Vorbehalte auf dem Frachtbrief, der Empfangsbestätigung oder dem CMR des Frachtführers vermerkt und charakterisiert sein, d. h. die Referenz, die Menge und die Beschreibung des Streitfalls müssen angegeben werden.
– Wenn Sie nicht näher bezeichnete Vorbehalte geäußert haben, haben Sie 72 Stunden nach dem Lieferdatum Zeit, den Streitfall zu präzisieren und zu ergänzen (charakterisieren).
– Benachrichtigen Sie den Spediteur (per AR-Post) und den Kundenservice von Tubesca-Comabi per E-Mail an sav@tubesca comabi.com und geben Sie die Nummer des Lieferscheins sowie den Namen Ihres Händlers an, wenn Sie ein Endverbraucher sind. Wenn auf der Empfangsbestätigung des Spediteurs keine qualitativen und quantitativen Vorbehalte vermerkt sind, wird der Streitfall gemäß dem französischen Recht (Artikel L 133-3 des Handelsgesetzbuchs) abgelehnt, das Anwendung findet und keine okkulte Beschädigung anerkennt. Allgemeine Vorbehalte oder Vermerke wie “unter Vorbehalt des Auspackens” haben keinen rechtlichen Wert und werden weder von den Versicherungen der Spediteure noch von unserem Unternehmen berücksichtigt.

ARTIKEL 6 – GARANTIE

Die Waren werden gegen alle Herstellungsfehler und für die Dauer garantiert, die in den am Tag der Bestellung gültigen Katalogen und Preislisten angegeben ist. Im Falle eines Defekts oder versteckten Fehlers beschränkt sich die Garantie auf die Reparatur (Rücksendung in unsere Werkstätten) oder den Ersatz jedes als defekt anerkannten Elements, nach freier Wahl des Verkäufers, unter Ausschluss jeglicher Rückerstattung oder jeglicher Entschädigung für Nebenkosten, insbesondere Arbeitskosten und/oder Austauschkosten, Kosten, die sich aus dem Stillstand der Geräte ergeben und/oder Schadenersatz.
Wichtiger Hinweis : Bewahren Sie Ihren Kaufnachweis (Rechnung oder Lieferschein) gut auf, da er für die Inanspruchnahme der Garantie verlangt wird. Eingriffe im Rahmen der Garantie verlängern nicht die Dauer der Garantie. Die Garantieleistung setzt voraus, dass das defekte Produkt oder Element auf Kosten des Käufers
an den Verkäufer zurückgeschickt wird. Die Kostenübernahme erfolgt nach der Diagnose des Verkäufers, die den Defekt des Produkts bestätigt. Im Falle einer Reklamation hat der Käufer in keinem Fall das Recht, die Zahlung zu verzögern oder einen Abzug von den geschuldeten Beträgen vorzunehmen.

ARTIKEL 7 – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGSKLAUSEL

Mängel und Verschlechterungen, die durch natürliche Abnutzung, durch einen äußeren Unfall oder auch durch eine fehlerhafte Montage, eine fehlerhafte Wartung, eine anormale und/oder missbräuchliche Verwendung (Überlastung…) oder auch durch eine nicht vom Verkäufer vorgesehene und akzeptierte Änderung und/oder Reparatur und/oder Integration des Produkts verursacht werden, sind von jeglicher Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die Haftung des Verkäufers auf Mängel seiner Produkte beschränkt, nicht aber auf Mängel, die infolge der Integration oder des Hinzufügens seiner Produkte zu denen anderer Lieferanten auftreten. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die Übereinstimmung des Produkts mit dem Zweck, für den es bestimmt ist, zu überprüfen, da er sowohl für den Zweck als auch für die Bedingungen der Nutzung und des Weiterverkaufs des gelieferten Produkts verantwortlich ist. In keinem Fall kann der Verkäufer für irgendeine Haftung verantwortlich gemacht werden, die sich aus der Verwendung der Waren oder anlässlich dieser Verwendung oder des Weiterverkaufs ergibt. Der Verkäufer ist in keinem Fall zum Ersatz von indirekten Schäden, insbesondere Betriebs- oder Gewinnverlusten, indirekten Verlusten oder Folgeschäden jeglicher Art verpflichtet, die dem Käufer oder einem Dritten entstehen. In jedem Fall ist die Höhe des an den Käufer zu zahlenden Schadensersatzes auf den Kaufwert der strittigen Produkte beschränkt.

ARTIKEL 8 – REGLEMENT

8.1 Modalitäten
Jede Bestellung wird in Rechnung gestellt und ist zahlbar, Hauptbetrag, Gebühren und Steuern inbegriffen. Der Käufer trägt die Kosten für die gewählte Zahlungsmethode. Sofern nicht vorher anders vereinbart, sind alle Rechnungen zu den gesetzlichen Bedingungen und Fristen durch einen akzeptierten und auf eine Bank eingezogenen Wechsel zahlbar. Wechsel, die an die Akzeptanz geschickt werden, müssen innerhalb von zwei Wochen akzeptiert zurückgegeben werden.
Die Zahlungsfristen sind zwingend 60 Tage netto. Wird ein Skonto für Barzahlung genehmigt, wird dieser auf der Rechnung angegeben. Eine Barzahlung entspricht einer Zahlung, die der Verkäufer innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung erhält. Der Skontosatz ist auf 0,3 % des gesamten Rechnungsbetrags festgelegt.
8.2 Verspätete oder ausbleibende Zahlung
Im Falle der Annahmeverweigerung oder der Nichtzahlung eines Wechsels bei Fälligkeit wird die gesamte Forderung des Verkäufers unabhängig von der gewählten Zahlungsweise sofort fällig, wobei die gesetzlichen Zinsen, Agios, Rückgabe- und Einziehungskosten zu Lasten des Schuldners gehen. Im Falle eines Zahlungsverzugs kann der Verkäufer alle laufenden Bestellungen aussetzen. Der Verkäufer ist dann von jeder Verpflichtung gegenüber dem Käufer befreit und berechtigt, die noch nicht bezahlten Waren wieder in Besitz zu nehmen. Die Auflösung kann nicht nur die betreffende Bestellung treffen, sondern auch alle früheren oder laufenden unbezahlten Bestellungen, unabhängig davon, ob sie bereits geliefert wurden oder sich in der Auslieferung befinden und ob ihre Zahlung fällig ist oder nicht.
8.3 Strafen für Verspätungen
Ab dem ersten Tag der Überschreitung des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatums werden nach vorheriger Mahnung Strafgebühren in Höhe des Dreifachen (3) des gesetzlichen Zinssatzes für den geschuldeten Betrag (inkl. MwSt.) fällig. Jeder angefangene Kalendermonat ist hinsichtlich der Zinsen in voller Höhe fällig. Die Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden führt dazu, dass er von Rechts wegen eine pauschale Entschädigung für Einziehungskosten in Höhe von 40 Euro netto zzgl. MwSt. schuldet, wobei sich die Firma TUBESCA-COMABI das Recht vorbehält, eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen, wenn die entstandenen Kosten höher sind.

ARTIKEL 9 – EIGENTUMSVORBEHALT

Der Verkäufer bleibt Eigentümer der Waren oder Gegenstände der Bestellung, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis zum vereinbarten Zeitpunkt bezahlt hat. Die Übertragung des Eigentums erfolgt folglich erst, wenn der Verkäufer den Preis für den vorliegenden Verkauf einkassiert hat. Bei Nichtzahlung des Preises zum vereinbarten Termin kann der Verkäufer die Waren zurücknehmen, der Verkauf wird nach seinem Ermessen von Rechts wegen aufgelöst und die bereits geleisteten Anzahlungen bleiben ihm als Gegenleistung für die Nutzung der Waren, von der der Käufer profitiert hat, erhalten. Risikoübertragung: Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentum des Verkäufers, der Käufer haftet jedoch ab dem Zeitpunkt der materiellen Übergabe,
der Käufer verpflichtet sich daher, ab sofort einen Versicherungsvertrag abzuschließen, der die Risiken des Verlusts, des Diebstahls oder der Zerstörung der bezeichneten Waren abdeckt. Der Käufer verpflichtet sich persönlich gegenüber dem Verkäufer, über die gekauften Waren vor der vollständigen Bezahlung des Preises auf keine Weise zu verfügen, weder als volles Eigentum noch durch die Bestellung von Pfandrechten. In jedem Fall verpflichtet sich der Käufer im Falle des Weiterverkaufs der Waren durch den Käufer entweder in unverändertem Zustand oder nach Verarbeitung, Eingliederung …, den von den Unterkäufern gezahlten Preis bis zur Höhe des noch zu zahlenden Preises der Waren an den Verkäufer zu überweisen. Im Falle eines Widerspruchs des Käufers gegen die Rückgabe der unbezahlten Waren oder ihres Preises gilt eine einfache einstweilige Verfügung als Auflösung des Verkaufs und als Genehmigung zur Rücknahme der Waren oder zur Einziehung des Preises im Falle eines Weiterverkaufs der Waren durch den Käufer.

ARTIKEL 10 – RÜCKGABE VON WAREN

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Verkaufsabteilung des Verkäufers werden keine Rücksendungen akzeptiert. Im Falle einer von der Verkaufsabteilung des Verkäufers akzeptierten Rücksendung werden die folgenden Bedingungen angewendet und gelten :
– Keine Rückgabe ohne genehmigten Rücknahmebescheid akzeptiert. Der Rücknahmebescheid ist vor der Rückgabe beim Kundenservice anzufordern.
– Hardware in neuem Zustand, originalverpackt und vor weniger als 15 Tagen geliefert
– Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers
– Die Gutschrift erfolgt erst nach Erhalt und Prüfung des Materials :
– wenn das Material neu ist: ein systematischer Abschlag von 20 % wird angewandt
– wenn das Material beschädigt ist: ein Abschlag von 50 % wird angewandt
– MASSGESCHNEIDERTE PRODUKTE: In keinem Fall werden Krinolinenleitern, MODUL’ACCESS-Produkte, Produkte nach Zeichnung und Produkte außerhalb des Katalogs zurückgenommen oder umgetauscht.

ARTIKEL 11 – URHEBERRECHTE UND GEWERBLICHE EIGENTUMSRECHTE

Alle Rechte an den Waren, Modellen, Zeichnungen, Fotografien und Logos gehören dem Verkäufer und dürfen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers nicht übertragen, kopiert, veröffentlicht oder weitergegeben werden.

ARTIKEL 12 – HÖHERE GEWALT

Jeder Umstand, der sich der Kontrolle des Verkäufers entzieht, wie Streik, Aussperrung (auch bei Lieferanten und/oder Subunternehmern), Feuer, Maschinenausfall, Krieg oder Aufruhr, gesetzgeberische Maßnahmen, Abwesenheit oder Verspätung von Lieferanten und/oder Subunternehmern, die zu einer Verzögerung der Lieferungen führen, berechtigt den Verkäufer, den Liefertermin zu verschieben, die Bestellung zu reduzieren oder zu stornieren, ohne dass der Käufer hierfür eine Entschädigung verlangen kann.

ARTIKEL 13 – SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Der Verkäufer sammelt und verarbeitet die personenbezogenen Daten der Käufer in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, die auf personenbezogene Daten anwendbar sind, und der von ihm erstellten Datenschutzrichtlinie, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt und deren Bestandteil ist. Zu diesem Zweck wird der Käufer aufgefordert, sie auf unserer Website www.tubesca-comabi.com einzusehen.

ARTIKEL 14 – GERICHTSSTANDSKLAUSEL UND ANWENDBARES RECHT

Im Falle eines Rechtsstreits ist das Handelsgericht am Sitz des Verkäufers ausdrücklich vereinbart und allein zuständig, unabhängig vom Lieferort, der akzeptierten Zahlungsweise und selbst im Falle einer Garantieaufforderung oder mehrerer Beklagter. Es gilt weiterhin ausschließlich das französische Recht.

  • Tubesca ComabiHerstellung und Design in unseren 2 Fabriken in Frankreich.
  • Tubesca ComabiUnser Konstruktionsbüro unterstützt Sie bei Ihren individuellen Projekten.
  • Tubesca ComabiUnsere Produkte entsprechen den höchsten Qualitätsstandards.